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January 30 2012
“— http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenhaus_%28%C3%96sterreich%29Kurienwahlrecht von 1873
1873 wurde die Zahl der Abgeordneten von 203 auf 353 erhöht. Die zuvor jährlich von den Landtagen gewählten Mandatare wurden seit der Wahlreform von 1873 durch direkte Wahlen für eine Wahlperiode von sechs Jahren ermittelt. Dabei galt Kurienwahlrecht. Es bestanden vier Kurien, in die die Wähler nach ihrem Stand und Vermögen eingeordnet wurden. Die Kurie der Großgrundbesitzer umfasste 85 Abgeordnete, die der Handels- und Gewerbekammern 21, Groß- und Mittelbauern (Landgemeinden) wählten 128 und alle anderen in Städten lebenden männlichen Bürger, die jährlich mindestens 10 Gulden (ab 1882 fünf Gulden) direkte Steuern entrichteten, konnten in der vierten Kurie 118 Abgeordnete wählen. Dies entsprach insgesamt 6 % der erwachsenen Bevölkerung.
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